Ihr Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt, wie auch in allen anderen deutschen Bundesländern, der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz. Doch auch hier gestaltet es sich oft schwierig, diesen rechtmäßigen Anspruch auch tatsächlich durchzusetzen. Aktuell fehlen in Schleswig-Holstein über 15.600 Kitaplätze um den Betreuungsbedarf zu decken. Trotzdem stehen die Chancen sehr gut, mit einer Klage einen Platz zu erhalten.

 

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Die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein: 15.600 fehlende Kitaplätze (Stand: November 2023)*

Dennoch bestehen gute Chancen auf einen Kitaplatz durch eine Kitaplatz-Klage.

In über 9.600 Kindertagesstätten werden in Schleswig-Holstein aktuell ca. 70.000 Kinder betreut, davon etwa 21.000 in Ganztagesbetreuung. Von den rund 15.600 fehlenden Kitaplätzen im aktuellen Jahr entfällt ein Großteil auf Kinder unter drei Jahren.* Dies betrifft die kreisfreien Städte wie Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in gleichem Maße wie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, und Stormarn.

Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Schleswig-Holstein noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.

Anspruch auf einen Kitaplatz

Anspruch auf einen Kitaplatz

Seit dem 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem hat jedes Kind nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) einen Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Somit können Eltern diesen Rechtsanspruch gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen.

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei der Betreuungseinrichtung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren von einem Kindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der von den Eltern eingeklagt werden kann.

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Als Rechtsanwalt begleite ich Sie gerne in allen Phasen, angefangen bei einer gründlichen juristischen Beratung zum eigenen Vorgehen, über die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, bis zum außergerichtlichen Verfahren und die Vertretung vor Gericht.

Kindergartenplatz einklagen – der Ablauf des Verfahrens

Nutzen sie Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz und klagen Sie ihn ein.

Nicht nur in Großstädten herrscht eine angespannte Lage bei der Suche nach einem Kitaplatz, trotzdem haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf. Da die Ämter oft überlastet sind, können verwaltungsrechtliche Fehler seitens der Eltern dazu führen, dass die Suche nach einem Platz erfolglos bleibt. Daher ist es wichtig, im Vorfeld der Suche einen genauen Überblick über den eigenen Rechtsanspruch zu haben und rechtssicher vorzugehen. Wer falsch vorgeht, riskiert den Rechtsweg zu verbauen, da Unwissenheit Schaden verursachen kann.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage liegen durchschnittlich sehr hoch. Es lohnt sich also, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Eigenständig nach einem Platz in der Kita suchen

Wenn Sie einen Kitaplatz suchen, ist es wichtig, selbst mit der Suche danach zu starten und Ihre Bemühungen schriftlich zu dokumentieren. Obwohl Sie nicht jede Tageseinrichtung kontaktieren müssen, sollten Sie – im Hinblick auf eine spätere Schadensersatzklage – nachweisen können, dass Sie sich aktiv um einen Platz bemüht haben.

Einschalten des Jugendamts in Stadt- und Landkreis

Wenn Sie mit Ihrer eigener Suche erfolglos bleiben, müssen Sie sich im nächsten Schritt an die Jugendämter Ihres Kreises wenden. Die kreisfreien Städte und Gemeinden sind zwar häufig Träger eigener Betreuungseinrichtungen, jedoch für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in der Regel nicht zuständig. Für eine erfolgreiche Klage ist es daher immer erforderlich, sich vorher einmal an das Jugendamt des jeweiligen Kreises zu wenden und um die Zuweisung eines Betreuungsplatzes zu bitten. Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen (Flensburg, Kiel, Lübeck oder Neumünster), ist es ausreichend sich an das Jugendamt der jeweiligen Stadt zu wenden. Das gleiche gilt außerdem für die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt. Eine einfache E-Mail mit der Bitte um Unterstützung bei der Kitaplatzsuche ist hier im Zweifel ausreichend. Als Bedarfsmeldung gilt auch die Anmeldung im Kita Portal Schleswig-Holstein.

Kitaplatz über Anwalt für Kindergartenrecht einklagen

In der Regel erhalten Sie daraufhin innerhalb weniger Tage vom Jugendamt ein postalisches Schreiben oder eine Nachricht per E-Mail, dass Ihre Bitte abgelehnt wurde. Sobald Sie dieses Ablehnungsschreiben des Jugendamts erhalten haben, kann ich Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz über eine Klage durchzusetzen. Mit einem beantragten Eilverfahren entscheidet das Gericht innerhalb von 4 – 6 Wochen und unmittelbar im Anschluss muss Ihnen ein Kitaplatz von der zuständigen Behörde zugeteilt werden. Manchmal erhalten Eltern sogar bereits während des laufenden Verfahrens ein Kitaplatz-Angebot.

Kontaktieren Sie mich, um den genauen Ablauf und notwendige Schritte ihrerseits zu erfahren. Einen förmlichen Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid des Jugendamts benötigen Sie für eine Klage nicht. 

Warum einen Anwalt für Kindergartenrecht einschalten?

Durch meinen Standort in Berlin bin ich auf das Kita- und Kindergartenrecht in Berlin und Brandenburg spezialisiert und vertrete Sie gerne in allen Städten und Gemeinden dieser Bundesländer. Dank zahlreicher erfolgreicher Verfahren habe ich eine umfassende Expertise in dem Fachgebiet aufgebaut und helfe Ihnen schnell und kompetent bei der Suche nach einem Kitaplatz.

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Das sagen meine Kunden über mich

Ausgezeichneter Service und absolut lösungsorientiert – Herr Grosche ist kompetent, schnell, zuverlässig und bietet hervorragende Beratung über die Lösungsoptionen. Er hat uns geholfen, den Kitaplatz im Eilverfahren einzuklagen und wir sind überglücklich, dass unsere Tochter nun endlich in die Kita gehen darf. Eine 100%ige Weiterempfehlung!

Anonym, April 2023

Es kam immer direkt eine Rückmeldung zu dem aktuellen Stand der Sachlage. Jede Frage wurde ernst genommen und zeitnah beantwortet. Wir hatten Erfolg. 🙂

Anonym, August 2022

Herr Daniel Grosche hat mit Erfolg schnell und kompetent meinen Fall bearbeitet. Ich bin sehr zufrieden und kann ihn nur weiter empfehlen.

Anonym, November 2021

In jeder Kita-Rechtsstreitigkeit gibt es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Ich biete verschiedene Leistungen an, darunter eine gründliche juristische Beratung zum eigenen Vorgehen, die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, außergerichtliche Verfahren und die Vertretung vor Gericht. Ich erläutere Ihnen alle Optionen und stellen die Vor- und Nachteile sowie die jeweiligen Kosten gegenüber. Nutzen Sie mein Angebot für die kostenfreie Erstberatung um sich einen Überblick zu verschaffen, damit Sie anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können.

Obwohl die Begriffe Kindergarten und Kita beide eine Form der Kinderbetreuung bezeichnen, unterscheiden sie sich in Bezug auf das Alter der Kinder. Während Kitas oder Tagespflegestellen in der Regel von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren besucht werden, sind Kindergärten für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht bei allen Kindertageseinrichtungen gleichermaßen.

Sicherlich, ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht immer und kann nicht durch Umstände wie Beruf oder andere Faktoren entfallen. Die juristische Erklärung dafür ist recht einfach: Der
Rechtsanspruch gilt nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst. Obwohl Sie als Eltern den Rechtsanspruch für Ihr Kind ausüben, spielt Ihre berufliche Situation keine Rolle. Es ist daher irrelevant, ob Vater oder Mutter in Elternzeit sind oder Arbeit suchen.

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Anwalt bei der Suche nach einem Kitaplatz in Brandenburg zu Rate zu ziehen. Häufig machen Laien verwaltungsrechtliche Fehler, die von Behörden genutzt werden können, um den Prozess zu verkomplizieren oder zu verzögern. Wenn Sie juristisch sauber vorgehen, haben Sie gegenüber anderen Eltern, die das nicht tun, einen Vorteil. Außerdem lohnt sich in vielen Fällen eine Klage, dies wird im Einzelfall genau von mir geprüft. Zudem können Sie finanzielle Ansprüche geltend machen, wenn Sie gezwungen waren, eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden. Als Anwalt unterstütze ich Sie gerne in allen Phasen des Verfahrens und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden. 

Obwohl die berufliche Situation keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Rechtsanspruch hat, kann sie die gewährte Betreuungszeit beeinflussen. Bei den unter Dreijährigen richtet sich der Betreuungsanspruch nach dem tatsächlichen Bedarf, wovon auch die berufliche Situation der Eltern Berücksichtigung findet. Ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Betreuungsanspruch auf mindestens fünf Stunden täglich. Ich helfe Ihnen gerne bei der Beratung Ihrer Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

*Quelle: Bock-Famulla, K., Girndt, A., Berg, E., Vetter, T., & Kriechel, B. (2023). Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh