Daniel Grosche – Ihr Anwalt für Kindergartenrecht

Seit 2018 bearbeitete ich Kitaplatz-Klagen und Kita-Schadensersatz-klagen im Auftrag verzweifelter Eltern, die vom Jugendamt meist schon einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Ich habe bereits über 200 Verfahren zur Geltendmachung des Betreuungsanspruchs geführt. Die Anforderungen einer Kitaplatz-Klage sind vergleichsmäßig gering und die Erfolge hingegen sehr hoch. Mit meiner Expertise als Anwalt für Kindergartenrecht unterstütze ich Sie gern bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs und berate Sie kostenfrei in einem Erstgespräch.

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Anwalt für Kindergartenrecht kann Kindergartenplatz einklagen

Setzen sie ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz durch.

Durch meinen Standort in Berlin bin ich als Anwalt auf das Kita- und Kindergartenrecht in Berlin und Brandenburg spezialisiert und vertrete Sie gerne in allen Städten und Gemeinden dieser Bundesländer. Die meisten Anfragen erreichen mich aus den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow im Landkreis Teltow-Fläming und Schönefeld im Landkreis Dahme-Spreewald. Aber auch im Landkreis Havelland und den Städten Berlin und Potsdam konnte ich bereits vielen Eltern helfen einen Kindergartenplatz oder Kitaplatz erfolgreich einzuklagen oder Schadensersatzansprüche auf Gehaltsausfall vor dem Landgericht geltend zu machen.

Aufgrund der geringen Voraussetzungen ist die Kitaplatz-Klage, durchgeführt von einem erfahrenen Anwalt für Kindergarten-recht, aus meiner Sicht so gut wie immer zu empfehlen. Wer einen nicht vorhandenen Kitaplatz trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht einklagt, gibt seine Rechtsposition preis, welche ihm das Gesetz zuspricht.

Für Elternteile, denen Gehaltsausfälle drohen, die diese geltend zu machen beabsichtigen, ist die Kitaplatz-Klage sogar Pflicht. Insofern möchte ich allen Eltern ans Herz legen, eine Kitaplatz-Klage in Betracht zu ziehen.

Dank meiner Spezialisierung als Anwalt für Kindergartenrecht wurden bereits einige Interviews von mir zu dem Thema in der Presse veröffentlicht.

Kita-Platz einklagen: Wie das geht und was Sie beachten sollten
RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland)
> Artikel lesen

Kitaplatz-Klage und Schadensersatz: Anwalt Daniel Grosche im Interview
Märkische Allgemeine
> Artikel lesen

Daniel Grosche - Ihr Anwalt für Kindergartenrecht - Kitaplatz einklagen

Kitaplatz einklagen

Die Voraussetzungen für eine Kitaplatz-Klage sind einmal das Erreichen des ersten Lebensjahres des Kindes und eine entsprechende Bedarfsmeldung an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach dem erfolgten Ablehnungsbescheid und dem fristgerechten Widerruf, empfiehlt sich für das Durchsetzen des Rechtsanspruchs, also dem Einklagen des Kitaplatzes, die Unterstützung durch einen routinierten Anwalt für Kindergarten-recht. Mit dem gerichtlichen Eilverfahren ergeht nach der Antragstellung bei Gericht nach ca. 4 – 6 Wochen ein Beschluss, welcher die Verwaltung verpflichtet, binnen zwei bis drei Wochen einen Betreuungsplatz nachzuweisen. Oft erhält man bereits vor Ende des Eilverfahrens einen Betreuungsplatz.

Daniel Grosche - Ihr Anwalt für Kindergartenrecht - Verdienstausfälle geltend machen

Verdienstausfälle geltend machen

Eltern haben – unter gewissen Voraussetzungen – Anspruch auf Schadensersatz für entgangenes Arbeitsentgelt, wenn eine Betreuung nicht gewährleistet werden kann und ein Elternteil deshalb nicht mehr arbeiten gehen kann. Bei der Schadensersatz-klage wird die Höhe des entgangenen Nettogehalts, welches gezahlt worden wäre, wenn der betreuende Elternteil planmäßig ins Arbeitsleben zurückgekehrt wäre, eingeklagt. Das Verfahren findet, sofern die Verwaltung den Schaden nicht bereits von sich aus reguliert, vor dem Landgericht statt und dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Die Erfolgsaussichten einer Schadensersatz-klage sind einzelfallabhängig und die vorgelagerte Kitaplatz-Klage ist Voraussetzung.

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Als Rechtsanwalt begleite ich Sie gerne in allen Phasen, angefangen bei einer gründlichen juristischen Beratung zum eigenen Vorgehen, über die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, bis zum außergerichtlichen Verfahren und die Vertretung vor Gericht.

Meine Spezialisierung als Anwalt für Kindergartenrecht – Ihre Vorteile

Nutzen sie ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Brandenburg und klagen Sie ihn ein.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bestimmte Vorgaben für die Vergabe von Fachanwaltstiteln, die sich immer auf breitere Fachgebiete beziehen. Das Kindergartenrecht ist jedoch zu spezifisch, um als eigenständiges Fachgebiet anerkannt zu werden. Es gibt jedoch Fachanwälte für Verwaltungsrecht, die sich mit den entsprechenden rechtlichen Aspekten des Kindergartenrechts auskennen. Dennoch konnte ich mich auf das Kindergartenrecht spezialisieren, auch wenn dies nicht explizit durch einen Fach-anwaltstitel zertifiziert wird. In diesem Fachgebiet verfüge ich über eine umfangreiche Erfahrung.

Von Beginn an übernehme ich gerne die Kommunikation mit Behörden und dem Jugendamt in Ihrem Namen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. In vielen Fällen kann ich bereits in diesem Stadium eine erfolgreiche Lösung erzielen, da die Behörden in der Regel bestrebt sind, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Meine anwaltlichen Leistungen zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz variieren je nach individuellem Fall. Mögliche Leistungen können eine detaillierte rechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen, die Vertretung gegenüber Gemeinden und Behörden, außergerichtliche Verfahren oder eine Vertretung vor Gericht beinhalten.

Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, biete ich eine kostenfreie Erstberatung an. In dem Zuge stelle ich Ihnen zunächst alle Möglichkeiten vor und erläutere die Chancen und Kosten. Zudem informiere ich Sie über das ratsamste juristische Vorgehen, berücksichtige dabei auch Ihre individuelle Sichtweise und alle anderen relevanten Rahmenbedingungen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin – telefonisch oder über das Online-Formular.

Das sagen meine Kunden über mich

Ausgezeichneter Service und absolut lösungsorientiert – Herr Grosche ist kompetent, schnell, zuverlässig und bietet hervorragende Beratung über die Lösungsoptionen. Er hat uns geholfen, den Kitaplatz im Eilverfahren einzuklagen und wir sind überglücklich, dass unsere Tochter nun endlich in die Kita gehen darf. Eine 100%ige Weiterempfehlung!

Anonym, April 2023

Es kam immer direkt eine Rückmeldung zu dem aktuellen Stand der Sachlage. Jede Frage wurde ernst genommen und zeitnah beantwortet. Wir hatten Erfolg. 🙂

Anonym, August 2022

Herr Daniel Grosche hat mit Erfolg schnell und kompetent meinen Fall bearbeitet. Ich bin sehr zufrieden und kann ihn nur weiter empfehlen.

Anonym, November 2021

Häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

Viele Menschen denken, dass das Kindergartenrecht eng mit dem Familienrecht verbunden ist. Das ist jedoch falsch. Der Rechts-anspruch auf Kita, Krippe oder Kindergarten ist staatlich garantiertes Recht, für das die jeweiligen Kommunen verantwort-lich sind. Prozesse in diesem Zusammenhang sind daher in der Regel verwaltungsrechtlicher Natur. Da ich mich auch abseits vom Kindergartenrecht häufig mit verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beschäftige, verfüge ich über eine große Expertise auf diesem Gebiet. In den letzten Jahren habe ich mich speziell mit Ansprüchen im Zusammenhang mit Kita-Plätzen befasst und kann Sie in diesem Bereich kompetent beraten.

Tatsächlich sind die Begriffe nicht vollständig klar abgegrenzt. In der Regel haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf Betreuung, unabhängig davon, um welche Art von Einrichtung es sich handelt. Rechtsanwälte, die sich auf das Kindergartenrecht spezialisiert haben, sind daher in der Lage, in allen Fällen mit ihrer Expertise zu unterstützen. Ich kann Ihren Rechtsanspruch sowohl für Kita, Kindergarten und Krippe durchsetzen.

Es ist ratsam, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für das Kindergarten- oder Kitarecht zu konsultieren, wenn abzusehen ist, dass es wahrscheinlich keinen Platz für das Kind in einer Kita geben wird. Insbesondere ist dies in Ballungsräumen wie Berlin, Potsdam oder Cottbus der Fall. Um einen Kitaplatz erfolgreich einzuklagen, ist es notwendig, bereits im Vorfeld rechtlich sicher vorzugehen. Ich kenne die vielen Fallstricke und bin in der Lage, Laien bei der Beurteilung von vermeintlich schwierigen Fragen im Verwaltungsrecht zu unterstützen. Auch bei Ersatzansprüchen, wie beispielsweise Verdienstausfall, ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um wertvolle Ansprüche zu sichern. In vielen Fällen geht es um hohe Beträge, die verloren gehen können.

Da die Kitaplatz-Klage keine hohen Anforderungen hat, sind die Erfolgsaussichten hoch. Ich habe bisher fast jedem Kind einen Kitaplatz einklagen können. Wichtig: Wird ein während des Gerichtsverfahrens angebotener Betreuungsplatz abgelehnt, weil dieser den Eltern nicht gefällt oder weil er ihnen zu weit entfernt ist (30 min gelten als zumutbar), führt dies regelmäßig dazu, dass das Gerichtsverfahren verloren geht und somit auch Verfahrenskosten nicht erstattet werden.

Diese Bedenken sind unbegründet. Denn verklagt wird nicht eine Kindertagesstätte, sondern die jeweilige Stadt, Gemeinde oder der Landkreis. Die Betreuungsstelle, welche schlussendlich das Kind aufnimmt, bekommt davon – wenn überhaupt – nur am Rande etwas mit. Die Klage ist also nicht gegen eine bestimmte Kita gerichtet, sondern gegen die zuständige Verwaltungseinheit. Diese ist verpflichtet, Ihnen einen Platz zuzuweisen. Die Klage hat rechtlich gesehen keine Auswirkungen auf die betroffene Kita.