VG Saarland verpflichtet Regionalverband Saarbrücken zur Bereitstellung eines wohnortnahen Kindergartenplatzes
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes (Az. 3 L 1843/25) hat mit Beschluss vom 6. November 2025 entschieden, dass der Regionalverband Saarbrücken verpflichtet ist, einem Kind, wohnhaft in Heusweiler, unverzüglich einen wohnortnahen Kindergartenplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden täglich zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung erfolgte im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 123 Abs. […]