Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 8. September 2025 einen Beschluss (Az. 11 L 3356/25.F) in einem Verfahren um die Sicherung eines Kindergartenplatzes erlassen. Antragsteller war ein in Maintal wohnendes Kind, vertreten durch seine Eltern.

Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem beide Seiten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärten, da im Laufe des Verfahrens von dem beklagten Main-Kinzig-Kreis ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Main-Kinzig-Kreis die Kosten zu tragen hat, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit unterlegen wäre.

Wichtige Informationen für Eltern in vergleichbaren Situationen

Rechtsanspruch des Kindes: Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr ist eine Kindertagespflege nicht mehr ausreichend.

Wohnortnähe entscheidend: Der Platz muss in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Kindes liegen. Lange Anfahrtswege sind nicht zumutbar.

Eltern handeln als Vertreter: Der Anspruch steht ausschließlich dem Kind zu, Eltern treten nur als gesetzliche Vertreter auf.

Rechtsschutz möglich: Wird kein Platz angeboten, können Eltern im Namen ihres Kindes gerichtlich gegen den Landkreis oder die Kommune vorgehen.

Kostenregelung: Bei Obsiegen trägt regelmäßig der öffentliche Träger (Landkreis/Kommune) die Kosten. Eltern tragen kein Prozesskostenrisiko.

Verfahren kostenfrei: Solche Verfahren sind von Gerichtskosten befreit.