Das Verwaltungsgericht Potsdam (Beschluss VG 7 L 642/24) hat entschieden, dass der Landkreis Teltow-Fläming und die Stadt Trebbin die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens tragen müssen, in dem es um die Bereitstellung eines Hortplatzes für ein Kind ging. Hintergrund war ein Streit über die rechtzeitige und verbindliche Vergabe eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes für die Antragstellerin.

Gericht stellt Pflicht zur Bereitstellung eines Hortplatzes klar

Die Eltern des Kindes hatten einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, da ihnen kein gesicherter Hortplatz nachgewiesen wurde. Die Antragsgegner argumentierten, dass bereits vor der Antragstellung ein zumutbarer Hortplatz im Hort Blankensee angeboten worden sei. Das Gericht widersprach dieser Darstellung, da das vermeintliche Angebot nicht als rechtsverbindlich eingestuft werden konnte. Vielmehr handelte es sich um eine unkonkrete Formulierung in einer E-Mail, die keine Garantie für einen tatsächlichen Betreuungsplatz bot. Zudem war der Hort in Blankensee über die Sommerferien geschlossen, sodass keine verbindlichen Verträge ausgestellt werden konnten.

Eilbedürftigkeit und Bedeutung der Planungssicherheit für Eltern

Das Verwaltungsgericht Potsdam unterstrich die Dringlichkeit des Antrags, da Eltern frühzeitig Klarheit über die Betreuungssituation ihres Kindes benötigen – insbesondere vor dem Start des neuen Schuljahres. Die Antragsgegner wurden ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines geeigneten Betreuungsplatzes erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgekommen, weshalb das Verfahren zugunsten der Antragstellerin entschieden wurde.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Landkreis Teltow-Fläming und die Stadt Trebbin als Gesamtschuldner, da sie voraussichtlich unterlegen wären, hätte sich der Rechtsstreit nicht vorzeitig erledigt.

Fazit: Rechtssicherheit für Eltern bei der Hortplatzvergabe

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, dass Kommunen und Landkreise ihrer Pflicht zur Bereitstellung von Hortplätzen rechtzeitig und verbindlich nachkommen müssen. Unverbindliche Aussagen oder vage Zusagen reichen nicht aus, um den gesetzlichen Betreuungsanspruch von Eltern und Kindern zu erfüllen. Das Verfahren verdeutlicht die Bedeutung der rechtzeitigen Planungssicherheit für Familien sowie die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Kommunikation seitens der Behörden.