Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Jugendamt des Landkreises Böblingen ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht, weil es einem Kind trotz gerichtlicher Anordnung keinen geeigneten Kindergartenplatz angeboten hat.

Die Kindseltern hatten bereits mit einem früheren Gerichtsbeschluss vom 14.10.2024 erfolgreich durchgesetzt, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz mit mindestens sechs Stunden täglich an Werktagen erhält – und das innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Wohnung entfernt.

Da das Jugendamt nur einen Platz mit fünf Stunden angeboten hat, drohte das Verwaltungsgericht Stuttgart nun ein Zwangsgeld an. Die Behörde hat nun zwei Wochen Zeit, ihrer Verpflichtung nachzukommen um eine Festsetzung des Zwangsgeldes zu vermeiden.

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