Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 24 L 1352/25) ging es um den gesetzlichen Anspruch eines Kindes auf einen Kita-Platz in Remscheid. Das Kind, vertreten durch seine Eltern, hatte die Stadt Remscheid wegen nicht gewährter frühkindlicher Betreuung verklagt. Noch vor einer inhaltlichen Entscheidung des Gerichtes erklärten beide Parteien die Hauptsache für erledigt – da die Stadt Remscheid zwischenzeitlich einen Betreuungsplatz nachgewiesen hatte.

Das Gericht stellte das Verfahren am 6. Mai 2025 offiziell ein. Die Stadt Remscheid übernahm sämtliche Verfahrenskosten, während keine Gerichtskosten erhoben wurden, wie es in solchen Fällen üblich ist (§ 188 Satz 1 VwGO).

Dieser Fall zeigt, dass Eltern mit rechtlichem Nachdruck erfolgreich einen Kita-Platz einklagen können, wenn Kommunen ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen.

Wichtige Stichpunkte für Eltern: