Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az. VG 4 K 1057/25.NW) hat am 13. Oktober 2025 entschieden, dass die Stadt Ludwigshafen die Kosten eines Rechtsstreits um einen Kindergartenplatz tragen muss.
Das Kind, vertreten durch seine Eltern, hatte geklagt, weil kein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten wurde. Nachdem die Stadt den Platz schließlich nachträglich zugewiesen und damit den Anspruch des Kindes faktisch anerkannt hatte, erklärten beide Seiten das Verfahren für erledigt. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Stadt die Verfahrenskosten zu übernehmen hat. Dieses Urteil unterstreicht, dass Kinder und Eltern in Rheinland-Pfalz einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung haben. Wer keinen Kita-Platz erhält, kann diesen notfalls gerichtlich durchsetzen.