Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 10 K 3980/25) hat am 6. Juni 2025 einen Rechtsstreit zwischen einer Familie aus der Stadt Böblingen und dem Jugendamt des Landkreises Böblingen für erledigt erklärt. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Landkreis Böblingen, weil dem Kind ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zustand (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).

Der Kläger, vertreten durch seine Eltern, hatte gegen das Jugendamt geklagt, da er keinen Betreuungsplatz für über Dreijährige erhalten hatte. Noch vor Abschluss des Verfahrens wurde der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt, dennoch entschied das Gericht über die Kosten zulasten des Jugendamtes des Landkreises Böblingen.

Wichtige Stichpunkte für Eltern: