Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 10 K 3980/25) hat am 6. Juni 2025 einen Rechtsstreit zwischen einer Familie aus der Stadt Böblingen und dem Jugendamt des Landkreises Böblingen für erledigt erklärt. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Landkreis Böblingen, weil dem Kind ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zustand (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).
Der Kläger, vertreten durch seine Eltern, hatte gegen das Jugendamt geklagt, da er keinen Betreuungsplatz für über Dreijährige erhalten hatte. Noch vor Abschluss des Verfahrens wurde der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt, dennoch entschied das Gericht über die Kosten zulasten des Jugendamtes des Landkreises Böblingen.
Wichtige Stichpunkte für Eltern:
- Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab 3 Jahren: Kinder ab dem dritten Lebensjahr haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
- Gerichtliche Unterstützung für Elternrechte: Der Beschluss zeigt, dass Gerichte Elternrechte bei der Kindergartenplatzvergabe stärken und Jugendämter zur Verantwortung ziehen können.
- Unanfechtbarer Beschluss: Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 92 Abs. 3 Satz 2, 158 Abs. 2 VwGO), was für schnelle Rechtssicherheit sorgt.