Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigt Anspruch auf Kita-Platz - Stadt Ludwigshafen muss Verfahrenskosten tragen
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az. VG 4 K 1035/25.NW) hat am 1. Oktober 2025 entschieden, dass die Stadt Ludwigshafen die Kosten eines Kita-Verfahrens tragen muss.Geklagt hatte ein Kind, vertreten durch seine Eltern, weil die Stadt, trotz des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Betreuung, keinen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bereitgestellt hatte. Nachdem die Stadt Ludwigshafen […]