Im Beschluss vom 7. März 2025 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 18 V 1190/25) der Freien und Hansestadt Hamburg ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro angedroht. Grund dafür ist die ausbleibende Umsetzung einer einstweiligen Verfügung vom 7. Februar 2025 (Az. 18 E 130/25), wir berichteten, mit der die Stadt verpflichtet wurde, einen wohnortnahen und bedarfsgerechten Kita-Platz im Umfang des gültigen Kita-Gutscheins für ein Kind mit Integrationsbedarf nachzuweisen.

Trotz rechtzeitiger Zustellung und der Dringlichkeit des Eilverfahrens ist die Stadt dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Das Gericht sieht die Versäumnis als grundlos an und ordnet zur Durchsetzung der Verpflichtung ein Zwangsgeld an, falls die Stadt nicht binnen drei Wochen ab Zustellung des Beschlusses den Kita-Nachweis erbringt.