Im Beschluss vom 7. März 2025 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 18 V 1190/25) der Freien und Hansestadt Hamburg ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro angedroht. Grund dafür ist die ausbleibende Umsetzung einer einstweiligen Verfügung vom 7. Februar 2025 (Az. 18 E 130/25), wir berichteten, mit der die Stadt verpflichtet wurde, einen wohnortnahen und bedarfsgerechten Kita-Platz im Umfang des gültigen Kita-Gutscheins für ein Kind mit Integrationsbedarf nachzuweisen.
Trotz rechtzeitiger Zustellung und der Dringlichkeit des Eilverfahrens ist die Stadt dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Das Gericht sieht die Versäumnis als grundlos an und ordnet zur Durchsetzung der Verpflichtung ein Zwangsgeld an, falls die Stadt nicht binnen drei Wochen ab Zustellung des Beschlusses den Kita-Nachweis erbringt.
- Rechtsanspruch durchsetzbar: Eltern können den Anspruch auf einen wohnortnahen und bedarfsgerechten Kita-Platz – insbesondere bei Integrationsbedarf – auch gerichtlich durchsetzen.
- Schnelles Handeln notwendig: In Eilverfahren ist die Stadt verpflichtet, kurzfristig tätig zu werden – Verzögerungen sind rechtswidrig.
- Zwangsgeld bei Untätigkeit: Wenn eine Kommune gerichtliche Anordnungen ignoriert, kann ein Zwangsgeld (hier 2.500 Euro) zur Durchsetzung angedroht und ggf. vollstreckt werden.
- Fristen beachten: Nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung muss innerhalb eines Monats ein Vollstreckungsantrag gestellt werden, falls die Behörde nicht reagiert – wie hier geschehen.
- Besonderheit: Integrationsplatz: Die Bereitstellung eines Integrationsplatzes ist besonders dringlich und komplex – Eltern haben aber auch hier einen durchsetzbaren Anspruch.
- Gerichtliche Unterstützung möglich: Das Verwaltungsgericht unterstützt Eltern, wenn Behörden ihrer Pflicht nicht nachkommen – es lohnt sich, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.