Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 23. Januar 2025 in einem Verfahren um einen Kita-Platz entschieden, dass die Gemeinde Schönefeld die Verfahrenskosten tragen muss. Die Gemeinde Schönefeld hatte den Eltern am 15. Juli 2024 mitgeteilt, dass zum gewünschten Zeitpunkt kein Kita-Platz zur Verfügung stehe. Daraufhin stellte das Kind vertreten durch die Eltern einen Eilantrag vor Gericht.

Laut § 24 Abs. 2 SGB VIII i.V.m. § 1 Abs. 2 KitaG haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson. Da der Eilantrag voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre, entschied das Verwaltungsgericht, dass die Gemeinde die Kosten des Verfahrens übernehmen muss.

Das Verfahren wurde eingestellt, weil beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten und dem Antragsteller ein Betreuungsplatz nachgewiesen wurde. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Eltern und Kinder ihre Rechte auf einen Kita-Platz gerichtlich durchsetzen können, wenn ihnen dieser verweigert wird.

Diese Gerichtsentscheidung stärkt die Rechte von Eltern und Kindern in Brandenburg und unterstreicht die Verpflichtung der Kommunen, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Eltern, die Schwierigkeiten bei der Kita-Platzvergabe haben, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls juristische Schritte in Erwägung ziehen.