In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Gemeinde Schulzendorf eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Eltern treffen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren als notwendig anerkennen muss.
Hintergrund des Falls:
Die Eltern des Klägers hatten Mitte April 2021 einen Betreuungsplatz ab Anfang August 2021 beantragt. Zwar lebte die Familie zu diesem Zeitpunkt noch in Berlin, kündigte jedoch im Antrag einen Umzug Ende Juni in das Gemeindegebiet Schulzendorf an. Die Gemeinde Schulzendorf lehnte den Antrag mittels behördlichem Bescheid zunächst mit Hinweis auf den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg, sowie angeblich fehlende Kapazitäten, ab.
Daraufhin legte der Kläger, vertreten durch seine Eltern, Widerspruch ein und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus auf Nachweis eines Betreuungsplatzes (wir berichteten). Zu diesem Zeitpunkt war die Familie bereits offiziell in Schulzendorf wohnhaft. Am 9. August 2021 bot die Gemeinde Schulzendorf dann telefonisch einen Kitaplatz ab dem 10. August an, den die Eltern annahmen. Eine formelle Abhilfeentscheidung oder eine Kostenregelung unterblieb jedoch.
In der Folge forderte der beauftragte Rechtsanwalt die Gemeinde auf, eine Kostengrundentscheidung zu treffen und die Notwendigkeit seiner Beauftragung im Widerspruchsverfahren anzuerkennen. Da dies verweigert wurde, reichte die Familie Klage ein – mit Erfolg.
Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 26. Mai 2025 (VG 8 K 532/22):
Das Gericht stellte fest, dass:
- die Gemeinde Schulzendorf dem Widerspruch inhaltlich abgeholfen hat, indem sie den gewünschten Kitaplatz zur Verfügung stellte,
- auch eine telefonische Zusage als rechtlich wirksamer Verwaltungsakt gelten kann,
- der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten hat (§ 63 SGB X),
- die Hinzuziehung eines Anwalts im Vorverfahren notwendig war, da die Sachlage für Laien rechtlich unübersichtlich ist,
- die Gemeinde durch das Unterlassen einer formellen Entscheidung möglicherweise versuchte, sich der Kostenverantwortung zu entziehen, was das Gericht als unzulässig bewertete.
Wichtige Informationen für Eltern:
Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Kinder haben nach § 24 SGB VIII ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung. Auch ein geplanter Zuzug in eine Gemeinde begründet diesen Anspruch.
Anwaltskosten können erstattet werden: Ist der Fall rechtlich komplex oder die Kommunikation mit der Behörde unklar, dürfen Eltern einen Anwalt hinzuziehen – dessen Kosten muss die Behörde dann bei erfolgreichem Widerspruch übernehmen.
Gericht schützt Elternrechte: Das Gericht verhindert, dass Behörden sich durch taktisches Verhalten („Kostenflucht“) vor ihrer Verantwortung drücken.