Am 29. Januar 2025 fällte das Verwaltungsgericht Stuttgart einen bedeutenden Beschluss im Verfahren 7 K 6775/24, das sich mit der Vollstreckung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung befasste. Der Fall betraf die Verpflichtung der Landeshauptstadt Stuttgart (Jugendamt), einem Kind einen gesetzlich zugesicherten Betreuungsplatz mit einem Umfang von neun Stunden täglich bereitzustellen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Eltern des betroffenen Kindes hatten erfolgreich einen rechtskräftigen Beschluss erwirkt, der das Jugendamt Stuttgart dazu verpflichtete, einen geeigneten Kindertagesbetreuungsplatz bereitzustellen. Dieser Beschluss wurde am 10. September 2024 gefällt und gab der Stadt Stuttgart Gelegenheit bis zum 27. September 2024 einen Betreuungsplatz nachzuweisen. Die Stadt Stuttgart kam dieser Verpflichtung jedoch nicht innerhalb der festgelegten Frist nach, was die Eltern dazu veranlasste, am 27. September 2024 einen Antrag auf Vollstreckung zu stellen.

Entscheidungsgründe des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass der Rechtsstreit sich im Laufe des Vollstreckungsverfahren erledigt hatte, da die Stadt Stuttgart letztlich ihrer Verpflichtung nachgekommen ist.

Die Kosten des Verfahrens wurden der Vollstreckungsschuldnerin (Jugendamt Stuttgart) auferlegt. Diese Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Stadt durch ihr verzögertes Handeln das Vollstreckungsverfahren ausgelöst habe. Gemäß § 161 Abs. 2 VwGO ist in solchen Fällen nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei hier die Versäumnisse der Stadt den Ausschlag gaben.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht stellte klar, dass eine sogenannte „grundlose Säumnis“ vorlag. Dies bedeutet, dass es der Stadt Stuttgart zumutbar gewesen wäre, den Betreuungsplatz rechtzeitig bereitzustellen. Die Argumentation der Stadt, dass die Suche nach einem geeigneten Platz schwierig gewesen sei, wurde nicht als ausreichende Entschuldigung anerkannt. Die Stadt hatte zudem versäumt, die Eltern rechtzeitig über den Stand der Platzsuche zu informieren, was zur weiteren Eskalation des Falls beitrug.

Bedeutung der Entscheidung

Dieser Beschluss unterstreicht die Verpflichtung von Kommunen, gerichtliche Anordnungen zur Bereitstellung von Kindertagesbetreuungsplätzen fristgerecht umzusetzen. Er zeigt auch, dass Verzögerungen und mangelhafte Kommunikation mit den betroffenen Eltern zu rechtlichen Konsequenzen führen können.